© Julia Gonschorek/Shotshop.com

Ehrenamt / Gremien

HIer finden Sie gezielte Angebote und Unterstützung rund um das Thema Ehrenamt und Gremienarbeit

Engagement wieder in Bewegung bringen

Nach Corona-Einschnitten: Erzbistum Paderborn unterstützt mit neuem Fonds Initiativen zur Stärkung des Ehrenamts

Paderborn (pdp). Mit dem neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ unterstützt das Erzbistum Paderborn innerhalb der nächsten Monate gezielt die Ehrenamtsarbeit seiner Kirchengemeinden, Einrichtungen und Verbände. Diese können bis zum Sommer 2023 finanzielle Zuschüsse für Initiativen beantragen, die nach über zwei Jahren Pandemie Engagement stärken. „Die rund 70.000 Ehrenamtlichen im Erzbistum Paderborn machen kirchliches Leben erst möglich“, betont Monsignore Dr. Michael Bredeck. Er leitet den Bereich Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn. Engagement zu fördern, sei strategisch im Entwicklungsprozess Diözesaner Weg 2030+ des Erzbistums verankert. „Deshalb möchten wir dazu beitragen, neue Dynamik und Ideen in der Ehrenamtsarbeit freizusetzen.“

„Das Ehrenamt ist so viel vielfältig wie die Menschen selbst“, macht Daniela Deittert deutlich.Foto: Erzbistum PaderbornMenschen engagieren sich auf vielfältige Weise ehrenamtlich: vom Ministranten über die Pfadfinderin bis hin zu young caritas, als Pfarrgemeinderatsvorsitzende, als Vorlesepate oder im Besuchsdienst. „Es gibt für jeden von uns einen Platz auf dieser Erde, wo wir mit unserem Potenzial, mit unserem Charisma für uns und andere wirksam werden können. So vielfältig, wie wir geschaffen sind, muss auch das Ehrenamt sein“, stellt Daniela Deittert vom Team Ehrenamtsförderung im Generalvikariat fest. „Gleichzeitigt braucht es gute Rahmenbedingungen und gerade jetzt in dieser Krisenzeit einen zusätzlichen Schub für das Engagement in unserer Kirche.“

Die Träger von Ehrenamt im Erzbistum Paderborn können aus dem neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ Zuschüsse für unterschiedliche Aktivitäten beantragen: etwa für die Gewinnung von Engagierten, für deren spirituelle und persönliche Begleitung, ebenso wie für Fortbildungen und potenzialorientierte Angebote. „Darüber hinaus ist es uns wichtig, Austausch, Vergewisserung, Visionsfindung und Zukunftsplanung zu unterstützen“, erklärt Tobias Heinrich vom Team Pastorale Planung und Entwicklung im Generalvikariat und Mitglied des Vergabeausschusses. Gerade nach den Einschnitten der Corona-Pandemie müsse „vieles gemeinsam neu bedacht und geschaut werden, wer sich noch aktiv engagieren möchte“.

Eckpunkte der Antragstellung

Was sind die Eckpunkte für eine Antragstellung? Pro Antrag ist eine Förderung von maximal 10.000 Euro möglich, die Mindestfördersumme für einen Antrag beträgt 500 Euro. Jeder Antrag muss eine Eigenleistung von mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten berücksichtigen. Veranstaltungen, die der Fonds finanziell fördern soll, müssen bis zum 31. Juli 2023 stattfinden. Da der Förderzeitraum begrenzt ist, zählt die Anschaffung von Gegenständen, die auch angemietet werden könnten, nicht zum Förder-Spektrum. Dies galt analog auch schon beim Fonds „Endlich wieder wir“, mit dem das Erzbistum Paderborn in den Kirchengemeinden Gemeinschaftserlebnisse nach dem Wegfall vieler Corona-Beschränkungen ermöglicht hatte.

Weitere Informationen und Antragsformular:

https://wir-erzbistum-paderborn.de/fonds-ehrenamt-foerdern

Das Antragsformular (zur Ansicht im Anhang beigefügt) kann per E-Mail an ehrenamtsfonds@erzbistum-paderborn.de geschickt werden (Ansprechpartner Achim Stumpenhagen, Bereich Finanzen, Erzbischöfliches Generalvikariat, Telefon: 05251/125-14 36)

Kommunionhelferdienst

Kommunionhelferdienst im Erzbistum Paderborn – Pastorale Informationen (wir-erzbistum-paderborn.de)

 

Kommunionhelferdienst im Erzbistum Paderborn

Termine für die nächsten Kurse für den Kommunionhelferdienst und das Antragsformular.

Die nächsten Kurstermine

20. – 21. Januar 2024
9. – 10. März 2024
6. – 7. Juli 2024
14. – 15. September 2024
16. – 17. November 2024

 

Verbindliche Anmeldungen zu diesen Kursen sind vom zuständigen Pfarrer rechtzeitig schriftlich an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Abt. Glauben im Dialog – Liturgische Grundsatzfragen, zu richten.

 

Tagungshaus ist das Maria-Immaculata-Haus in Paderborn. Kursbeginn ist jeweils am Samstag um 15.00 Uhr, Kursende am Sonntag gegen 13.00 Uhr.

 

Die Kandidaten für den Kommunionhelferdienst sollten mindestens 25 Jahre und höchstens 72 Jahre alt sein.

Die aktuelle Richtlinie für die Kommunionhelfer im Erzbistum Paderborn finden Sie hier  im Kirchlichen Amtsblatt 2008/11.

 

Hier finden Sie das verbindliche Antragsformular für die Beauftragung von Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfern (s. Kirchliches Amtsblatt 2009/3).

 

Wort-Gottes-Feier-Leiter

 

Kurse zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern – Pastorale Informationen (wir-erzbistum-paderborn.de)

 

Kurse zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern

Termine für die nächsten Kurse für die Leitung von Wort-Gottes-Feiern und das Antragsformular.

Termine

 

Ausbildungskurs 1.2024 (in Elkeringhausen)

  • 4./5. Mai 2024
  • 28. – 30. Juni 2024
  • 21./22. September 2024

 

Ausbildungskurs 2.2024 (in Paderborn)

  • 28./29. September 2024
  • 25. – 27. Oktober 2024
  • 1./2. Februar 2025

 

Die drei genannten Termine bilden jeweils eine Kurseinheit und sind vollständig zu absolvieren. Die Kurse werden von Msgr. Dr. Gregor Tuszynski und Frau Gertrud Zimmer bzw. Frau Dr. Cordula Heupts geleitet.

 

Die Kandidatinnen und Kandidaten für diesen Dienst sollten Freude und Interesse am Umgang mit der Bibel haben und bereit sein, selbständig einen Gottesdienst vorzubereiten und zu leiten. Dazu will der Kurs befähigen. Die Teilnehmer sollten mindestens 25 Jahre und höchstens 72 Jahre alt sein.

 

Tagungshäuser sind die Bildungsstätte St. Bonifatius in Winterberg-Elkeringhausen bzw. das Liborianum in Paderborn.

 

Für alle Kurse gilt:

Verbindliche Anmeldungen zu diesen Kursen sind vom zuständigen Pfarrer rechtzeitig schriftlich an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Abt. Glauben im Dialog – Liturgische Grundsatzfragen, zu richten.

 

Hier finden Sie das verbindliche Antragsformular für die Beauftragung von Leiterinnen und Leitern von Wort-Gottes-Feiern (s. Kirchliches Amtsblatt 2012/12).

Dekanatspastoralrat

Der Dekanatspastoralrat (DPR) trifft sich in der Regel drei Mal im Jahr. Er ist zum einen der Pastoralrat des Dekanats: er berät den Dechanten und fördert das kirchliche Leben des Dekanates. Zum andereren ist er das anerkannte Gremium des Laienapostolates und vertritt als Stimme der Laien kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit gegenüber Politik und Gesellschaft.

Der aktuelle Vorstand des Dekanatspastoralrates setzt sich zusammen von rechts nach links: Pfr. Rainer Stahlhacke, Sibylle Heppelmann, Dr. Frank Schnetgöke, Markus Smolin (Vorsitzender), Klaus Speckenheuer, Brigitte Görgner, Andreas Riedl und Nicole Heimlich.